Rechtsprechung
BFH, 25.09.2003 - V B 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend für die Nachhaltigkeit i. S. des § 2 UStG; Rüge des Übergehens eines Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung der Umsatzsteuer für den Erwerb einer Steuerberaterpraxis; Abweichungen eines finanzgerichtlichen Urteils von höchstrichterlichen Entscheidungen; Vorliegen einer verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung; Richterliche Hinweispflichten und Anspruch ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 27.02.2003 - 15 K 5074/98
- BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 16.04.2002 - X B 140/01
Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Dazu muss ein tragender abstrakter Rechtssatz des Urteils des FG und die ebenfalls tragenden Rechtsausführungen der Divergenzentscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748; vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046;… vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939).Als solche reicht weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls aus (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 1046).
- BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90
1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der …
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Soweit die Klägerin eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 50/90 (BFHE 171, 129, BStBl II 1993, 696) rügt, hat sie keine voneinander abweichenden Rechtssätze des FG und des BFH gegenübergestellt. - BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90
Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Es ist ferner vorzutragen, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, es also ohne ihn möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148, unter I. 1. b, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 02.04.2002 - X B 56/01
Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten --wie hier die Klägerin-- fachkundig vertreten sind (zu Vorstehendem vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, m.w.N.;… vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.). - BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Insoweit kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des FG an, unabhängig davon, ob dieser richtig oder falsch ist (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640). - BFH, 17.01.2002 - V B 88/01
Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Dazu muss ein tragender abstrakter Rechtssatz des Urteils des FG und die ebenfalls tragenden Rechtsausführungen der Divergenzentscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748;… vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046;… vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939). - BFH, 22.03.1999 - X B 142/98
Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Wird --wie hier-- die Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht gerügt, setzt eine schlüssige Rüge nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) zu einem schlüssigen Sachvortrag u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können. - BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02
NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten --wie hier die Klägerin-- fachkundig vertreten sind (…zu Vorstehendem vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, m.w.N.; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.). - BFH, 26.03.2003 - III B 92/02
NZB; Divergenz; Sachaufklärungsrüge
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Dazu muss ein tragender abstrakter Rechtssatz des Urteils des FG und die ebenfalls tragenden Rechtsausführungen der Divergenzentscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748;… vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046; vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939). - BFH, 16.03.1995 - V R 72/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsfrist - …
Auszug aus BFH, 25.09.2003 - V B 77/03
Im Übrigen räumt die Klägerin selbst ein, dass das FG von den Grundsätzen des zitierten BFH-Urteils vom 16. März 1995 V R 72/93 (BFH/NV 1996, 187) ausgegangen ist: Danach kommt es für die Frage, ob jemand "nachhaltig" tätig geworden ist, auf das Gesamtbild der Verhältnisse an, weshalb auch nicht mit Rücksicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines der in der Rechtsprechung für die Abwägung entwickelten Kriterien, die für oder gegen die Nachhaltigkeit sprechen, das Vorliegen einer nachhaltigen Betätigung im Einzelfall bejaht oder verneint werden kann.